Klinische Psychologin
Gesundheitspsychologin
Zertifizierte Kinder-, Jugend- und Familienpsychologin
Erstgespräch
Bei einem ersten Gespräch nehme ich mir für Sie und Ihre Anliegen Zeit und Sie können mich und meine Arbeitsweise kennenlernen.
Sie haben die Möglichkeit ein kostenloses Gespräch (20 Min) zu vereinbaren oder Sie entscheiden sich für ein längeres Erstgespräch, das 50 Minuten dauert zu entscheiden.
Kosten
Erstgespräch (20 Minuten) kostenlos oder (50 Minuten) 90 Euro
Psychologische Beratung/Behandlung (50 Minuten) 100 Euro pro Einheit
Walk and Talk Beratung 70 Euro pro Einheit (50 Minuten)
Sozialtarife sind für Schüler:innen, Student:innen, Pensionist:innen, arbeitslose Menschen und Menschen in anderen Notlagen in Absprache möglich.
Rückerstattung österreichische Krankenkasse
Es gibt seit 1.1.2024 klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung. Dadurch haben alle in Österreich gesetzlich krankenversicherten Personen einen Anspruch auf diese Leistung. In einem ersten Schritt wird von den Sozialversicherungsträgern zur Umsetzung dieser Maßnahme ab dem 1.1.2024 ein Kostenzuschuss für ein klinisch-psychologische Behandlung ihrer krankheitswertigen Störungen beanspruchenden Person gewährt. Damit ist ein Teil der Kosten für Ihre klinisch-psychologische Behandlung mit Ihrer österreichischen Krankenkasse abzurechnen.
Nähere Information dazu erhalten Sie bei der Terminvereinbarung.
Frequenz bzw. Häufigkeit der Termine
Üblicherweise arbeite ich in wöchentlicher oder 14-tägiger Frequenz mit meinen Patient:innen bzw. Klient:innen. In Einzelfällen können je nach Störungsbild oder Belastungen häufigere Termine in bestimmten Therapiephasen notwendig sein. Die Dauer der Behandlung lässt sich erst nach einer ausführlichen Anamnese und einer Abklärungsphase abschätzen.
Absageregelung
Vereinbarte Termine sollten, wenn notwendig (z.B. im Krankheitsfall), spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Ansonsten wird die Einheit in Rechnung gestellt. Bei Terminabsagen meinerseits biete ich Ihnen den nächstmöglichen Ersatztermin an.
Verschwiegenheitspflicht
Ich unterliege gemäß § 37 des Psychologengesetzes einer Verschwiegenheitspflicht. Alle Ihre persönlichen Informationen werden streng vertraulich behandelt. Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass ich mich von der Schweigepflicht durch eine Unterschrift Ihrerseits entbinden lassen möchte (z.B. zwecks Rücksprache mit Ihrem*r Vertrauensarzt*ärztin). Dies wird in einem Gespräch, bei dem Sie ausführliche Informationen erhalten und Ihre Fragen beantwortet werden, geklärt.
Honorar
Beim Termin bekommen Sie eine Honorarnote, die Sie bitte mit einer Überweisung auf mein Konto begleichen.